Weitere Fragen zu meiner Leistung
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Was, wenn ich nicht in Berlin wohne oder aus anderen Gründen kein Hausbesuch möglich ist?
In den meisten Fällen kann ich Ihnen trotzdem helfen. Hier arbeitet ein Katzenpsychologe anders als z.B. ein Hundepsychologe oder Heilbehandler. Im Erstkontakt wird schon ersichtlich, ob das Problem aufgrund seiner Komplexität zwingend einen Hausbesuch erfordert oder nicht. Die Mehrzahl der Verhaltensprobleme lässt sich nämlich bei guter und gründlicher (und daher niemals fernmündlicher) Anamnese auch auf schriftlichem Wege therapieren.
Dies geschieht bei mir nicht mit angeblich telepathischen / tierkommunikativen Methoden, sondern mittels individualisiertem Fragenkatalog, der Situation, Umfeld und Verhalten der Beteiligten sehr umfassend analysiert, zumal eine Katze - im Gegensatz zum Hund - das Problemverhalten während des Hausbesuchs oft gar nicht zeigt.
Dem Großteil der Katzenhalter kann daher auch auf diese Weise wirksam geholfen werden.
Die Qualität der Anamnese ist enorm wichtig: Stellt der Therapeut zu wenige, irrelevante oder ungeschickte Fragen, kommt es leicht zu Fehleinschätzungen; ganz gleich, ob er bei Ihnen zuhause oder aus der Ferne arbeitet.
In sofern kann ein versierter Therapeut aus der Ferne durchaus hilfreicher sein als ein unbeholfener / unqualifizierter vor Ort.

Was, wenn ich nicht sicher bin, ob ich für meine Katze überhaupt professionelle Hilfe benötige?
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt aufzunehmen und Ihre Sorgen kurz zu schildern. Der Tierpsychologe wägt ab, ob das Problem behandelbar oder behandlungswürdig ist.
Ein kurzes Erstgespräch zu den Therapiemöglichkeiten oder zum Ablauf kostet nichts. Erhoffen Sie sich nur keine Schnelldiagnose/Pauschallösung, da jede Katze ein individuelles Wesen ist und kaum ein Fall gänzlich dem anderen gleicht. Instant-Tipps ohne genaue Kenntnis Ihrer Situation sind fachlich unseriös und daher von mir nicht zu erwarten: Je nach Thema kann die Anamnese 65 bis über 100 gezielte Fragen erfordern.

Kein seriöser Therapeut wird Ihnen übrigens eine Behandlung nahelegen oder gar aufdrängen, wenn er sie nicht als sinnvoll und erfolgversprechend erachtet. Schlimmstes Beispiel: Manche Halter drohen mit der sonst sofortigen bzw. sogar schon terminlich festgelegten(!) Einschläferung ihrer Katze. Das entbehrt jeder Wertschätzung, ist tierschutzwidrig und garantiert keine Basis für eine hoffnungsvolle Zusammenarbeit. Liegt der Behandlung von vorn herein eine Galgenfrist zugrunde, kommt ohnehin kein Erfolg mehr zustande. Solche Menschen sollten dem armen Schatz lieber ganz schnell ein besseres Zuhause suchen. Erlange ich Kenntnis einer vom Halter aus Bequemlichkeit veranlassten Euthanasie einer gesunden, therapierbaren Katze, werde ich hiergegen Anzeige gem. Tierschutzgesetz § 17 erstatten.

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